Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht - was tun?
"Waffengleichheit" bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche aus der BU-Versicherung
von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht Dr. Florian Schlenker
Wenn
Sie bei Ihrer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) oder
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung zur Lebensversicherung (BUZ) einen Leistungsantrag gestellt haben und die Versicherungsleistung abgelehnt
wird, geschieht dies häufig unberechtigt.
Oft erfolgt die Ablehnung der Rentenzahlung mit der Begründung, dass der Nachweis der Berufsunfähigkeit
nicht erbracht sei. Zu beachten ist, dass die Erbringung dieses
Nachweises in der Tat nicht immer einfach ist, weswegen bereits in der
Antragsphase die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Versicherungsrecht mit Erfahrung im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung dringend angeraten werden muss (siehe Berufsunfähig – Versicherungsfall richtig melden).
Allerdings dürfen die Anforderungen an den Nachweis der Berufsunfähigkeit nicht zu hoch angesetzt werden – nicht selten werden die ärztlichen
Gesundheitsprognosen von den Versicherungsunternehmen zu Unrecht nicht
anerkannt. Es kommt dabei auf den genauen Wortlaut der
Versicherungsbedingungen an, welche Beweise im Streitfall für das
Vorliegen der Berufsunfähigkeit zu erbringen sind.
Häufig
werden Versicherte in der Antragsprüfung zu einem Gutachter geschickt,
wie es in den Versicherungsbedingungen vereinbart ist. Dessen Ergebnisse
müssen nicht immer hingenommen werden. Solche Gutachten werden meist
von Gutachtern erstellt, die regelmäßig von Versicherern beauftragt
werden und damit stark interessengeleitet im Sinne der Versicherungen
arbeiten. Insbesondere im Bereich der psychischen und auch der
orthopädischen (Stichwort: Wirbelsäule) Erkrankungen wird von
Versicherungsgutachtern gern versucht, die Beschwerdeschilderung des
Patienten als unglaubwürdig darzustellen und nach einigen wenig
aussagekräftigen Tests die volle Leistungsfähigkeit zu bescheinigen.
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs braucht der Patient und
Versicherungsnehmer sich diese Vorgehensweise jedoch nicht gefallen zu
lassen.
Nicht selten verweist der
Berufsunfähigkeitsversicherer unberechtigt auf einen anderen Beruf, den
der Versicherte noch ausüben kann oder ausübt – hier ist zunächst eine
genaue Prüfung der Sachlage und der Versicherungsbedingungen
erforderlich. Bei Selbstständigen werden gelegentlich
Umorganisationsmöglichkeiten vom Versicherer behauptet, die in
Wirklichkeit gerade von kleineren Betrieben nicht erbracht werden können
und daher auch nicht erbracht werden müssen.
Immer
wieder kommen auch Fälle vor, in denen die Versicherung die Anfechtung
oder den Rücktritt wegen angeblicher vorvertraglicher
Obliegenheitsverletzungen erklärt, obwohl solche
Obliegenheitsverletzungen tatsächlich weder vorliegen noch vom
Versicherer bewiesen worden sind.
Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht berate und vertrete ich Sie gerne nicht nur im Raum Stuttgart, sondern bundesweit in allen Fragen der Berufsunfähigkeitsversicherung.
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