Mittwoch, 19. Juni 2013

Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht - was tun?

"Waffengleichheit" bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche aus der BU-Versicherung

von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht Dr. Florian Schlenker
 
Wenn Sie bei Ihrer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) oder Berufsunfähigkeitszusatzversicherung zur Lebensversicherung (BUZ) einen Leistungsantrag gestellt haben und die Versicherungsleistung abgelehnt wird, geschieht dies häufig unberechtigt. 

Oft erfolgt die Ablehnung der Rentenzahlung mit der Begründung, dass der Nachweis der Berufsunfähigkeit nicht erbracht sei. Zu beachten ist, dass die Erbringung dieses Nachweises in der Tat nicht immer einfach ist, weswegen bereits in der Antragsphase die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Versicherungsrecht mit Erfahrung im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung dringend angeraten werden muss (siehe Berufsunfähig – Versicherungsfall richtig melden). 

Allerdings dürfen die Anforderungen an den Nachweis der Berufsunfähigkeit nicht zu hoch angesetzt werden – nicht selten werden die ärztlichen Gesundheitsprognosen von den Versicherungsunternehmen zu Unrecht nicht anerkannt. Es kommt dabei auf den genauen Wortlaut der Versicherungsbedingungen an, welche Beweise im Streitfall für das Vorliegen der Berufsunfähigkeit zu erbringen sind.
Häufig werden Versicherte in der Antragsprüfung zu einem Gutachter geschickt, wie es in den Versicherungsbedingungen vereinbart ist. Dessen Ergebnisse müssen nicht immer hingenommen werden. Solche Gutachten werden meist von Gutachtern erstellt, die regelmäßig von Versicherern beauftragt werden und damit stark interessengeleitet im Sinne der Versicherungen arbeiten. Insbesondere im Bereich der psychischen und auch der orthopädischen (Stichwort: Wirbelsäule) Erkrankungen wird von Versicherungsgutachtern gern versucht, die Beschwerdeschilderung des Patienten als unglaubwürdig darzustellen und nach einigen wenig aussagekräftigen Tests die volle Leistungsfähigkeit zu bescheinigen. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs braucht der Patient und Versicherungsnehmer sich diese Vorgehensweise jedoch nicht gefallen zu lassen. 

Nicht selten verweist der Berufsunfähigkeitsversicherer unberechtigt auf einen anderen Beruf, den der Versicherte noch ausüben kann oder ausübt – hier ist zunächst eine genaue Prüfung der Sachlage und der Versicherungsbedingungen erforderlich. Bei Selbstständigen werden gelegentlich Umorganisationsmöglichkeiten vom Versicherer behauptet, die in Wirklichkeit gerade von kleineren Betrieben nicht erbracht werden können und daher auch nicht erbracht werden müssen.
Immer wieder kommen auch Fälle vor, in denen die Versicherung die Anfechtung oder den Rücktritt wegen angeblicher vorvertraglicher Obliegenheitsverletzungen erklärt, obwohl solche Obliegenheitsverletzungen tatsächlich weder vorliegen noch vom Versicherer bewiesen worden sind. 

In allen genannten Fällen wie auch im Fall der Verzögerung der Antragsprüfung durch den Versicherer ist es dringend erforderlich, „Waffengleichheit“ des Versicherten gegen die Überlegenheit der Versicherungsunternehmen und ihrer Rechtsanwälte und Gutachter herzustellen. Dies erfordert weitgehende Kenntnisse und Erfahrungen im Versicherungsrecht – häufig sind Versicherungsvermittler, also Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler im BU-Fall zwar sehr hilfsbereit, doch mit den Feinheiten des Versicherungsrechts letztlich überfordert. Nur der von Ihnen selbst beauftragte Rechtsanwalt als Fachanwalt für Versicherungsrecht arbeitet ausschließlich in Ihrem Auftrag und vertritt kompetent Ihre Interessen.

Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht berate und vertrete ich Sie gerne nicht nur im Raum Stuttgart, sondern bundesweit in allen Fragen der Berufsunfähigkeitsversicherung.

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